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   BGH, 12.02.1991 - 5 StR 590/90   

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https://dejure.org/1991,9247
BGH, 12.02.1991 - 5 StR 590/90 (https://dejure.org/1991,9247)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1991 - 5 StR 590/90 (https://dejure.org/1991,9247)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1991 - 5 StR 590/90 (https://dejure.org/1991,9247)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versagung der Strafmilderung bei Herbeiführung der erheblich verminderten Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuss des Täters und dessen Neigung zur Begehung von Straftaten nach Alkoholgenuss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.10.1985 - 3 StR 189/85

    Prüfung des Infragekommens einer Strafmilderung unter Bezugnahme auf die

    Auszug aus BGH, 12.02.1991 - 5 StR 590/90
    Es hat insbesondere nicht verkannt, daß diese Strafmilderung versagt werden kann, wenn der Täter seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt hat und die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen, und wenn er sich dieser Neigung bewußt war oder hätte bewußt sein können (BGH bei Dallinger MDR 1972, 16 und 570; NStZ 1986, 114 f; Senatsbeschluß vom 25. Januar 1991 - 5 StR 600/90 -).
  • BGH, 27.07.1971 - 1 StR 104/71

    Berücksichtigung mildernder Umstände im Strafausspruch (Strafzumessung)

    Auszug aus BGH, 12.02.1991 - 5 StR 590/90
    Es hat insbesondere nicht verkannt, daß diese Strafmilderung versagt werden kann, wenn der Täter seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt hat und die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen, und wenn er sich dieser Neigung bewußt war oder hätte bewußt sein können (BGH bei Dallinger MDR 1972, 16 und 570; NStZ 1986, 114 f; Senatsbeschluß vom 25. Januar 1991 - 5 StR 600/90 -).
  • BGH, 25.01.1991 - 5 StR 600/90

    Strafrahmenmilderung; Verhältnis zu den minder schweren Fällen

    Auszug aus BGH, 12.02.1991 - 5 StR 590/90
    Es hat insbesondere nicht verkannt, daß diese Strafmilderung versagt werden kann, wenn der Täter seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt hat und die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen, und wenn er sich dieser Neigung bewußt war oder hätte bewußt sein können (BGH bei Dallinger MDR 1972, 16 und 570; NStZ 1986, 114 f; Senatsbeschluß vom 25. Januar 1991 - 5 StR 600/90 -).
  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 338/96

    Versäumung der Frist zur Begründung der Revision - Anforderungen an die

    Insoweit unterscheidet sich der Fall wesentlich von den Sachverhalten der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, auf die sich die Revision (Schriftsätze vom 11. März und 24. Juni 1996) beruft (Beschluß vom 29. Oktober 1974 - 2 StR 473/74 - "nicht auszuschließen, daß in sexueller Hinsicht vielleicht beleidigt hat"; Beschluß vom 12. Juni 1981 - 3 StR 186/81 - "öfter aus ungeklärtem Anlaß Streit"; Urteil vom 12. Februar 1991 - 5 StR 590/90 - in den Tagen vor der Tat lautstarke Streitigkeiten "aufgrund von Eifersucht über die Anwesenheit des Angeklagten im Haus").
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